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2G-Regeln in Gemeindeveranstaltungen und 3G in Gottesdiensten

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  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Liebe Gemeinde,

In NRW gilt seit 24.11.2021 eine neue Coronaschutzverordnung. Danach muss man geimpft oder genesen sein (2G-Regel), um an Veranstaltungen in Innenräumen teilzunehmen. Veranstalter müssen am Eingang die entsprechenden Nachweise kontrollieren. Kleine Kinder und Schüler:innen sind von dieser Regelung ausgenommen, denn sie gelten als getestet. SchülerInnen ab 16 Jahre müssen ihren Schülerausweis vorzeigen.

Die 2G-Regel gilt ab Freitag, 26.11.2021 für alle Veranstaltungen unserer Gemeinde.
Für Gottesdienste in unserer Kirchengemeinde gilt weiterhin die 3G-Regel: 
geimpft, genesen oder getestet (dieser darf nicht älter als 24 Std sein).

Folgende Veränderungen gibt es damit in unseren Gottesdiensten:

– Maskenpflicht bleibt bei uns bestehen, auch am Platz beim Singen
– 1,5m Abstand an den Plätze
– Taufen (gemäß Planung)
Abendmahl: Wir feiern im Moment noch kein Abendmahl

Bitte denken Sie daran, einen  gültigen Nachweis mitzubringen, um Einlass zu bekommen. 

So ungern wir Leute ohne 3G-Nachweis vom Gottesdienst ausschließen mögen, bietet diese neue Regelung schrittweise auch Vorteile für die Gottesdienste hinsichtlich der Besucherzahl, zukünftig nicht mehr notwendiger Kontaktdatenerhebung, sowie Singen etc. 

Wir hoffen, dass diese neuen Regeln niemanden davon abhalten, am Gottesdienst teilzunehmen. Wer noch nicht geimpft ist, kann sich weiterhin kostenlos testen lassen und um eine baldige Impfung bemühen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen.

Der Bevollmächtigenausschuss
Ihre Ev. Kirchengemeinde Kalk-Humboldt